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Die Antiquengelverordnung

Da sage bitte noch einmal jemand, wir wollten uns nicht vom Staat – der wir ja selber sind – bevormunden lassen. Das Gegenteil ist offensichtlich der Fall, wenn das kommt, was angekündigt und mit hoher Sympathie diskutiert wurde: Die Pflicht der Supermärkte, mindestens einen Kassengang ohne „Quengelware“ auszustatten, also ohne jene Ware, welche Kinder zu mitunter nervenden Fragen, wie „Oooooohhhhh, kann ich ’n Überraschungsei?“ verführt, was nicht selten zu ebenso nervenden Folgediskussionen zwischen einkaufendem Elternteil und Kind führt.

Um in der Supermarktsprache zu bleiben: Darf es noch etwas mehr sein? Was darf uns eine Verordnung, ein Gesetz denn noch abnehmen? Wie wäre es mit grundsätzlichem Werbeverbot auf Schulwegen, beziehungsweise auf mindestens einem Weg zur Schule? Oder mit der gesetzlichen Verpflichtung für Markenunternehmen, Kindermode ohne Logos herzustellen, beziehungsweise mindestens ein Kleidungsstück?

Lasst uns bitte die Vernunft nicht auf dem Opfertisch der Legislative opfern. Lasst uns nicht alles regeln. Die Quengelware an der Kasse gibt es schon seit Ewigkeiten und ich kenne viele Eltern, die Ihrer Führung gerecht werden und bei denen sich folgender Dialog ergibt:

„Oooooohhhhh, kann ich ’n Überraschungsei?“
„Nein, heute nicht, Schatz.“
„Schade.“

Ende des Quengelns.


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