Erledigung durch Zeitablauf

Die deutsche Rechtssprechung kennt den Begriff der „Erledigung durch Zeitablauf“. Wenn ein Verwaltungsakt sich auf einen inzwischen abgelaufenen Zeitpunkt oder Zeitraum bezieht und er nicht relevant für Folgemaßnahmen ist, kann er sich erledigt haben. Hier haben wir signifikante Parallelen zur Unternehmenswelt, allerdings handelt es sich dort um Wachstumsbremsen, wie

  • Vorsätzliches oder fahrlässiges Aussitzen von wichtigen Themen.
  • Aktives Zuwarten.
  • Scheu vor dem Angehen zentraler Wachstumsthemen angesichts deren schieren Umfangs.

Menschen, die vorsätzlich oder fahrlässig auf Zeit spielen, haben in einem Wachstumsunternehmen nichts verloren. Im Gegenteil: Die Unternehmensführung eines auf profitables Wachstum ausgerichteten Unternehmens tut gut daran, dafür Sorge zu tragen, dass diejenigen Mitspieler ans Ruder kommen, die nicht darauf setzen, dass sich manche Dinge durch Zeitablauf erledigen. Eine Führungsfrage, wie üblich.

Herzlichen Dank an die kaufmännische Leiterin eines unserer Klientenunternehmen (sie ist überdies Juristin), durch die ich diesen wunderbaren Begriff zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Beitrags kennengelernt habe. „Erledigung durch Zeitablauf“ in Unternehmen? Nein, danke.

(c) 2013, Prof. Dr. Guido Quelle, Mandat Managementberatung GmbH