Die persönliche Sicht: „Geschenkannahme nicht gestattet“

Vor kurzem sandte ich eines meiner Bücher an einen leitenden Manager – Ressort-Geschäftsführer – eines bekannten deutschen Unternehmens. Ich signierte das Buch und fügte eine persönliche Note hinzu, da ich annahm, dass der Empfänger einen hohen Nutzen aus dem Buch ziehen kann, um das Wachstum seines Unternehmens weiter zu steigern.

Wer beschreibt mein Erstaunen, als vor einigen Tagen das Buch mit einem Begleitschreiben zurück kam, mit dem Hinweis, dass ”wir in unserem Hause, der Firma …, eine eindeutige und klare Geschenkeregelung haben, die allen Mitarbeitern im Grundsatz verbietet, Geschenke anzunehmen.“

Ich finde das lachhaft. Natürlich, niemand braucht mehr nachzudenken – einfach alles ablehnen. Aber ist das nicht über das Ziel hinaus geschossen? Glaubt wirklich jemand, wir erhalten ein 400.000 Euro Mandat, weil wir ein Fachbuch an jemanden gesendet haben? Ein verkappter Bestechungsversuch, geschickt getarnt? Bitte …

Nein, wenn bei einem Discounter, wie z. B. bei Aldi, die grundsätzliche Regelung herrscht, dass eine Reklamation eines Kunden nicht abgelehnt werden darf, ist das eine sinnvolle Regelung. Aber eine Regel, die die Annahme eines Fachbuchs, das obendrein noch Wert schafft, für 39,95 Euro nicht zulässt, zeigt, dass das Unternehmen sich mit der Urteilskraft seiner Mitarbeiter nicht auseinandersetzen möchte.

Aber selbst bei Beibehalten der Regel hätte es Alternativen gegeben, wie zum Beispiel
– „Danke für Ihr Buch, wir erlauben uns, Ihnen einen Scheck über 39,95 beizufügen“, oder
– „Danke für Ihr Buch, wir haben es in unsere Bibliothek eingestellt, damit möglichst viele Mitarbeiter etwas davon haben“, oder
– „Danke für Ihr Buch, wir werden es für unsere jährliche Wohltätigkeits-Tombola nutzen“.

Es hätte also auch andere Wege gegeben. Die Regel aber, dabei bleibe ich, ist Unsinn.

Ihr Guido Quelle

(c) 2012, Prof. Dr. Guido Quelle, Mandat Managementberatung GmbH