Mandat Wachstums-Wochenstart Nr. 747: Zwei Euro Sechsundzwanzig

Ich bin ein „Einzelwertanlage-Amateur“. Vor einigen Jahren habe ich in einige Technologieaktien abseits des Mainstreams von Apple, Alphabet und so weiter investiert und wie immer haben sich die meisten schlechter entwickelt als erhofft, zwei haben sich sehr gut entwickelt, eine davon sogar außerordentlich gut. Da ich mir im Depot Verluste nur eine begrenzte Zeit lang ansehe, entschloss ich mich, alle Loser, bis auf einen, zu verkaufen, einen Gewinner ebenfalls, weil ich ihn als ausgereizt ansehe, den Top-Gewinner und einen Noch-Loser, dem ich Potenzial zutraue, wollte ich behalten. Für mich war es wieder eine Bestätigung dafür, dass ich die Finger von Einzelaktien lassen soll, abgesehen von unserem eigenen Unternehmen sowie Startups, deren Gründer wir kennen.

Die Entscheidung also: „Sell“. Gesagt, getan. Ich führte alle Orders aus, das Geld wurde sofort auf dem Konto als „verfügbar“ ausgewiesen. Ich übertrug den „verfügbaren“ Betrag auf ein anderes Konto bei derselben Bank und reinvestierte ihn in einen ETF. Erledigt, besser angelegt. Super Performance.

Der Vorgang hatte sich damit für mich erledigt … bis zum Ende der Abrechnungsperiode, als ich auf dem Verrechnungskonto einen Betrag von minus 2,26 Euro sah. Zwei Euro Sechsundzwanzig. Hm, wie kommt das?

Ein Klick auf den Eintrag lieferte eine Erklärung: 13 Komma Soundsoviel Prozent geduldete Überziehungszinsen. Mir schwante etwas. Sollte ich jetzt für 2,26 Euro die Bank bemühen?

Ja.

Zunächst glich ich den Betrag aus, dann mailte ich der Bank meine Frage, wie dies entstehen könne. Die Mailantwort benötigte Tage und besagte, dass man das nur telefonisch erläutern könne, wenn ich mich legitimierte. Ich staunte und rief an.

Jawohl, die Buchung sei korrekt, und jawohl, die Überziehungszinsen stammten aus dem Transfer des „verfügbaren“ Betrags, denn „verfügbar“ meine zwar, dass ich über den Betrag verfügen könne, dieser müsse aber als Kontostand vermerkt werden, wenn er zinsfrei vom Konto entnommen werden konnte. Da die Erträge aus den Verkäufen erst später eingingen – und nicht „sofort“ –, hätte ich das Konto zwar im Verfügungsbereich genutzt, aber eben als geduldeter Überziehungskredit, mit 13 Komma Soundso Prozent Zinsen. Dies gelte auch dann, wenn ich das Geld innerhalb der Bank auf ein anderes Konto transferierte.

Sie ahnen, wie mir diese Antwort gefiel. Richtig: Gar nicht. Kein Hinweis, keine Warnung, nichts dergleichen. Einfach mal abbuchen beim dummen Kunden. Trotz Buchung innerhalb derselben Bank. Unfassbar.

Natürlich habe ich meinem Unwillen Ausdruck verliehen, wissend, dass dies ohne Wirkung bleiben würde. Ja, es ist ein läppischer Betrag, aber um den geht es gar nicht. Es geht um das Prinzip. Die Bank hat mich für Zwei Euro Sechsundzwanzig stark verärgert.

Gehen Sie anders mit Ihren Kunden um. Schaffen Sie transparente Regelwerke. Behalten Sie Augenmaß, seien Sie nicht wie meine Bank. Sehen Sie Ihre Kunden als Wertschöpfungspartner, nicht als mühseligen Verwaltungsfall.

Arbeiten Sie mit Ihren Kunden, für Ihre Kunden, nicht gegen sie.

Auf eine gute Woche!

Ihr und Euer

Guido Quelle