Geduldete Geschäftsschädigung

In der Pause eines Arbeitstreffens zu einem Wachstumsprojekt fragte mich vor kurzem ein Projektteam-Mitglied, was er tun solle, da er zwei Mitarbeiter in seinem Bereich habe, die sich nicht ausstehen könnten und von denen mindestens einer verweigerte, mit dem anderen zu arbeiten, was aber erforderlich sei, insbesondere auch, weil es um einen Know-how-Transfer ginge. Ich stellte einige Fragen und machte einige Vorschläge, was man in solchen Fällen tun könne, aber die Führungskraft betonte stets, sie hätte all dies schon getan.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Entweder, die Führungskraft hat sich nicht selbst genug reflektiert, das falsche Vorgehen gewählt, geht von falschen Annahmen aus, oder es gibt doch einige Dinge, welche die Führungskraft – obwohl sie meint, sie hätte alles getan – sehr wohl noch tun könnte. In diesem Fall beziehen sich mindestens einige erforderliche Handlungsaspekte auf die Führungskraft.
  • Oder es wurde wirklich alles versucht, um die Situation zu retten und einer der beiden Mitarbeiter (oder gar beide) wollen wirklich nicht miteinander arbeiten. Wenn hier kein triftiger Grund vorliegt, der sich in einem krassen Fehlverhalten (wie z. B. durch Mobbing, Gewaltanwendung, Diebstahl, o. ä.) von einem der beiden Mitarbeiter äußert, ist dies eine Geschäftsschädigung und die Führungkraft sollte entweder einen (falls ein ursächlich Verantwortlicher ausmachbar ist) oder beide Mitarbeiter freisetzen. Ansonsten duldet sie diese Geschäftsschädigung und gehört ebenfalls von ihren Pflichten entbunden.

Ich finde die Methode, die Steve Jobs angewendet hat (jemand aus Steve Jobs‘ Umfeld hat mir einmal versichert, dass dies wirklich so stattgefunden hat), sehr wirksam: „Entweder Ihr beide regelt das, oder Ihr fliegt beide raus.“

(c) 2013, Prof. Dr. Guido Quelle, Mandat Managementberatung GmbH